Frau Abel, NWP, stellt mithilfe der in der Anlage beigefügten Präsentation die Grundzüge der Planung vor. Der Geltungsbereich sei aus Gründen der städtebaulichen Ordnung bis zur Straße ausgeweitet worden. Aufgrund der Geruchsimmissionen sei eine Bebauung nur in einem Teilbereich möglich. Zur Lösung der Entwässerungsproblematik sei eine Rigolenversickerung auf den Baugrundstücken vorgesehen. Die Anbindung an die Feldtange soll über einen Privatweg erfolgen. Geplant sei ein kleines dörfliches Baugebiet mit Baugrundstücken mit einer Mindestgröße von 900 m². Der Garten könne hier nicht auf die Baufläche angerechnet werden. Im hinteren Bereich (MD 2) seien Garagen und überdachte Stellplätze nur im überbaubaren Bereich erlaubt.

 

FBL Siemen erklärt, dass lediglich die Entwässerung der Straße über den Kanal erfolgen werde.

 

Ausschussmitglied Schröder hat erhebliche Probleme mit der Planung. Ein Dorfgebiet erfordere eine Vermischung der Nutzungen. So habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Ausweisung eines Dorfgebiets in einem Bebauungsplan nur zulässig sei, wenn in ihm auch land- oder forstwirtschaftliche Betriebe untergebracht werden können. Dies sei hier nicht der Fall und die Planung somit rechtlich nicht zulässig. Problematisch sei außerdem die Engstelle auf der Feldtange.

 

FBL Siemen verweist auf die Behördenbeteiligung, bei der auch die rechtliche Zulässigkeit geprüft werde. Wie dem Planentwurf zu entnehmen sei, soll die Feldtange im Bereich der Engstelle verbreitert werden. Außerdem werde der Einmündungsbereich des Privatwegs vergrößert („Trompete“).

 

Ausschussmitglied Schröder ist aus rechtlichen Gründen gegen die Planung und würde hierzu gegebenenfalls eine namentliche Abstimmung beantragen.

 

Ausschussmitglied Teusner erinnert daran, dass seine Fraktion seinerzeit wegen des Hähnchenmaststalles und einer möglichen Keimbelastung gegen das Baugebiet Hörne-West gestimmt habe. Das jetzt geplante Baugebiet läge noch näher. Deshalb werde man auch hier dagegen stimmen.

 

Ausschussmitglied Weden schlägt vor, zur Klärung der rechtlichen Zulässigkeit die Genehmigungsbehörde einzuschalten.

 

Frau Abel entgegnet, dass ihr die angesprochene Rechtsprechung bekannt sei. Es sei hier von vorneherein klar gewesen, dass die Planung schwierig werde. Planerischer Ansatz sei hier die Betrachtung der vorhandenen dörflichen Struktur im Gesamtzusammenhang. Sie schlägt vor, diesen Planungsansatz im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung überprüfen zu lassen.

 

Auf Anfrage von FBL Siemen erklärt Frau Abel, dass bisher keine Abstimmung mit dem Landkreis stattgefunden habe.

 

Auf Vorschlag von FBL Siemen kommt der Ausschuss bei einer Stimmenthaltung einstimmig überein, die Angelegenheit zu vertagen und die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Planung bis zur nächsten Sitzung klären zu lassen.