a)   Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 II „Heidkamp-Nord“.

 

b)   Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt mithilfe der in der Anlage beigefügten Präsentation die Grundzüge der Planung vor. Die 109. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits beschlossen. Die Genehmigung des Landkreises liege jedoch noch nicht vor. Das geplante Neubaugebiet grenze an das Bebauungsplangebiet Nr. 29 I, an dessen Festsetzungen man sich orientiert habe. Das Gelände sei in der Fortschreibung der Entwicklungsstudie als Potenzialfläche ausgewiesen worden. Die größeren Grundstücke entlang der Landesstraße seien für Mehrfamilienhäuser vorgesehen (WA 2). Hier soll jedoch auch das Dachgeschoss ausbaubar sein. Die aus dem Bebauungsplan Nr. 29 I übernommenen Mindestgrößen der Grundstücke für Einfamilienhäuser (450 qm) und Doppelhaushälften (275 qm) stellt sie zur Diskussion, da die Gemeinde in ihren Bebauungsplänen üblicherweise andere Festsetzungen treffe (500 qm bzw. 300 qm).

 

Ausschussmitglied Helm begrüßt die vorgeschlagene GRZ von 0,4 und die maximale Traufhöhe von 6,00 m und fragt nach möglichen Einschränkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb auf der gegenüberliegenden Seite.

 

Frau Abel erklärt, dass hierzu im Rahmen der 109. Flächennutzungsplanäderung ein Gutachten erstellt wurde.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff verweist auf die bekannten Probleme bei der Infrastruktur und erinnert daran, dass man sich deshalb für eine sukzessive Wohnbauentwicklung entschieden habe. Er möchte daher wissen, wann die Grundstücke bebaut werden sollen. Da es sich hier um ein Neubaugebiet in Stadtrandlage handele, spricht er sich in diesem Fall auch für eine GRZ von 0,4 aus. Er vermisst in der Planung jedoch einen Kinderspielplatz.

 

Frau Abel weist darauf hin, dass im Süden ein großer Spielplatz vorhanden sei und es hier keine gesetzlichen Vorgaben mehr gebe.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff findet es trotzdem schade, dass in dem Neubaugebiet kein Kinderspielplatz eingeplant werde.

 

Frau Abel will die Begründung um eine Angabe zur Spielplatzversorgung ergänzen.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass der vorhandene Spielplatz sehr groß sei. In einigen Siedlungen seien die Entfernungen zum nächsten Spielplatz sogar größer. Der Bauhof sei durch die Bewirtschaftung der zurzeit insgesamt vorhandenen 43 Spielplätze bereits mehr als ausgelastet. Der vorhandene Spielplatz werde aktuell kaum genutzt und würde durch die Kinder aus dem Neubaugebiet wieder belebt werden. Er geht davon aus, dass die Grundstücke aufgrund ihrer Tiefe und der notwendigen Breite nicht kleiner als 500 qm werden.

 

BM Pieper weist darauf hin, dass die Vermarktung der Grundstücke Am Ostkamp ursprünglich für 2017/2018 geplant war und jetzt in 2018 erfolgen solle. Das Bebauungsplangebiet Nr. 29 II soll in 2019/2020 vermarktet werden, so dass man sich an den angedachten Schnitt halten werde. Die Einnahmen brauche man dringend für den Haushalt.

 

Auf Anfrage von Ausschussvorsitzendem Nacke erklärt FBL Siemen, dass die Überplanung des vorhandenen Spielplatzes sicherlich auf Widerstand bei den Anliegern treffen dürfte.

 

Frau Abel fügt hinzu, dass bei Mehrfamilienhäusern ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten im Genehmigungsverfahren ein Spielplatz für kleinere Kinder gefordert werde.

 

Bei zwei Stimmenthaltungen ergeht folgender Beschlussvorschlag: