a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

BM Pieper berichtet, dass man bisher davon ausgegangen war, dass die Oberflächenentwässerung, die teilweise über private Fläche geführt werden müsse, geklärt sei. Am heutigen Nachmittag habe man dann jedoch die Nachricht erhalten, dass eine Einverständniserklärung fehle. Dennoch schlage die Verwaltung vor, in der heutigen Sitzung über die beiden Bauleitplanverfahren zu beraten. Falls die Oberflächenentwässerung nicht bis zur nächsten VA-Sitzung abschließend geklärt werden kann, könne man die Entscheidung vertagen und würde so weniger Zeit verlieren.

 

Frau Abel fügt hinzu, dass die Oberflächenentwässerung vom Grundsatz her möglich und mit den Fachbehörden abgestimmt sei und nur noch einige Details zu klären seien. Anschließend erläutert Sie die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Nach erfolgter Vermessung konnten nun Einzelbäume als zu erhalten festgesetzt werden. Gutachten würden belegen, dass die Grenzwerte beim Verkehrslärm, beim gewerblichen Lärm und bei den Geruchsimmissionen eingehalten werden. Angestrebt werden in den neu zu bebauenden Bereich eine dem örtlichen Charakter angepasste Nutzung mit einer Mindestgrundstücksgröße und ein Ausgleich des Eingriffs in die Natur möglichst vor Ort. Die Grundflächenzahl (GRZ) wurde an den Bestand angepasst und konnte so in einigen Bereichen reduziert werden.

 

Ausschussmitglied Kruse weist darauf hin, dass im städtebaulichen Konzept von der Mindestgrundstücksgröße abgewichen werde.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt Frau Abel, dass die Kosten für die notwendigen Schallschutzmaßnahmen vom Eigentümer zu tragen seien. Diese seien bei Neubauten jedoch die in der Regel bereits durch die Anforderungen an den Wärmeschutz abgedeckt.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen nach dem nur 20 m großen Durchmesser des geplanten Wendekreises erklärt Frau Abel, dass dies mit dem Landkreis abgestimmt sei und den Mindestanforderungen der Müllabfuhr entsprechen würde.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Müller-Saathoff, ob die Geruchsimmissionen der Hähnchenmastställe beim Geruchsgutachten berücksichtigt wurden, erklärt Frau Abel, dass die Landwirtschaftskammer anhand von Erfahrungswerten die Betriebe im Abstand von 600 m berücksichtige (Anmerkung: Die Hofstelle Kuck liegt im Beurteilungsgebiet).

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Stolle erklärt Frau Abel, dass der Landkreis in seinen Stellungnahmen für die Müllfahrzeuge grundsätzlich Wendekreise mit einem Durchmesser von 22 m fordere. Ein Durchmesser von 20 m werde in der Praxis jedoch akzeptiert.

 

Es ergeht mit einer Enthaltung einstimmig folgender Beschlussvorschlag: