a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 149 "Heidkamp, Hotel und Restaurant".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Herr Taudien, NWP, stellt mithilfe der in der Anlage beigefügten Präsentation die Grundzüge der Planung vor. Ziel sei die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Bettenhauses. Auf der privaten Grünfläche soll eine Obstbaumwiese angelegt werden.

 

Ausschussmitglied Kruse möchte wissen, ob das neue Bettenhaus die gleiche Firsthöhe und Traufhöhe wie das vorhandene haben werde.

 

FBL Siemen erklärt, dass das damalige Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB genehmigt wurde und sich somit in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen musste. Das Bettenhaus sei eingeschossig errichtet worden (Anmerkung: Firsthöhe gemäß Baugenehmigung bzw. Auskunft des Architekten 8,97 m, Traufhöhe 4,17 m, Höhe der Gauben 5,85 m). Das geplante Vorhaben müsse für den Investor auch rentabel sein.

 

Herr Taudien fügt hinzu, dass die Firsthöhe auf max. 9,5 m festgesetzt werden soll, so dass nicht mehr als zwei Vollgeschosse errichtet werden können.

 

Ausschussmitglied Bruns fordert, die Anzahl der Stellplätze und die hierfür benötigte Fläche im Vorfeld der Planung zu prüfen.

 

BM Pieper hält eine Anzahl von 40 Stellplätzen für wohl ausreichend.

 

Ausschussmitglied Teusner weist darauf hin, dass das Eckhaus (Anmerkung: Marienburger Straße 7 a) durch das geplante Vorhaben stark beeinträchtigt werde und schlägt daher vor, das neue Bettenhaus weiter nach vorne zu ziehen, auch wenn hierfür ein weiterer Flächenzukauf erforderlich werde.

 

BM Pieper weist auf das gemeinsame Ziel hin, zusätzliche Gästebetten zur Förderung des Tourismus zu schaffen.

 

Ausschussmitglied Teusner hält entgegen, dass durch ein Verschieben des Bettenhauses keine Betten entfallen würden.

 

Herr Taudien schlägt vor, diesen Punkt im Verfahren mit dem Investor abzuklären.

 

Ausschussmitglied Schröder verweist auf die laut Vorentwurf der textlichen Festsetzungen bestehende Möglichkeit der Errichtung zweier Betriebsleiterwohnungen und einer sonstigen Wohnung und hält diese in sich nicht für schlüssig.

 

Herr Taudien entgegnet, dass zwei zulässige Betriebsleiterwohnungen nicht ungewöhnlich seien.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: