a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt den vorgelegten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 II „Ammerlandstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

b)      Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung.

  

 


 

Herr Lux vom Planungsbüro Lux erläutert die Planung anhand der beigefügten Präsentation. 

Herr Lux erläutert insbesondere, die vorgesehene unterirdische Oberflächenwasserrückhaltung und die Abführung des Wassers für die auch eine Hebeanlage vorgesehen ist, die dann später im privaten Eigentum bleiben wird.

Weiterhin erläutert Herr Lux, dass vor Ort bereits eine Begehung mit der unteren Naturschutzbehörde stattgefunden hat, bei der grds. das Ergebnis war, dass das Gebiet bebaubar ist.

 

Herr Lux erläutert kurz das Bauleitverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach wird es auch zu allen Belangen eine Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange geben.

 

Auf Anfrage des Ausschussmitglied Bruns erläutert Herr Lux, dass es sich bei dem unterirdischen Becken für das Oberflächenwasser um Kunststoffbehälter handelt und das das Wasser aus diesen Behältern dann nach und nach in den Regenwasserkanal der Ammerlandstraße abgeleitet werden soll. Weiterhin erläutert Herr Lux, dass die Straße im privaten Eigentum verbleibt und dass dann die Lasten (Schadensbeseitigung usw.) bei den privaten Eigentümern liegt.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen erkundigt sich, ob an der Straße im Einmündungsbereich noch ein Mülltonnenstellplatz vorgesehen ist.

Hierzu entgegnet Herr Lux, dass dieser derzeit nicht eingeplant ist.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen ist der Auffassung, dass der Ausschuss in der Sitzung eine Entscheidung über die Verfahrenswahl bei dieser Bauleiplanung zu treffen hat. Sie hält das Verfahren nach § 13 a BauGB hier für nicht richtig.

 

BM Pieper erläutert hierzu, dass es nicht darum geht, dass über die Verfahrenswahl zu entscheiden ist. Seitens der Verwaltung ist hier das Verfahren nach § 13 a BauGB vorgeschlagen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen des Verfahrens durchgeführt. Eine Informationsmöglichkeit ist dann für alle Bürger gegeben.

 

Ausschussmitglied Teusner begrüßt grundsätzlich die Innenentwicklung, diese muss jedoch im Einklang mit der Natur erfolgen. Herr Teusner fragt sich, was mit den Vögel und Fledermäusen nach der Bebauung passiert. Er ist der Auffassung, dass wertvolle Bäume erhalten bleiben müssen. Weiterhin regt Herr Teusner an, dass die CO²-Speicherung 1:1 ausgeglichen werden sollte. Eine klimaneutrale Planung sei wünschenswert.

Herr Teusner betont weiterhin, dass der Schutz der vorhandenen Anlieger gewährleistet sein muss. Der Starkregen muss von der geplanten Anlage aufgenommen werden können. Fraglich ist für ihn, wo das Wasser bleibt, wenn das Becken voll ist. Die Ängste der Einwohner sollen Ernst genommen werden.

 

Herr Teusner gibt zu Bedenken, dass die vorgesehen Traufhöhe von 6,00 m seiner Meinung nach sich nicht in die vorhandene Bebauung einfügt

 

Weiterhin wäre es für Herrn Teusner wünschenswert, dass sich das Thema Klimaschutz mehr in den Bebauungsplänen wiederspiegelt (Schottergärten/KFW-Bauten).

 

Ausschussmitglied Teusner stellt in seiner Wortmeldung abschließend den Antrag in diesem Bauleitverfahren auf ein zweistufiges reguläres Verfahren zu wechseln.

 

Herr Lux erläutert hierzu, dass der Wald 1:2 ausgeglichen werden muss. Diese erfolgt über die Kompensationsflächen der Nds. Landesforsten. Für das Verfahren sind die gesetzlichen Vorgaben abgearbeitet worden. Die Vorgabe des 10-jährigen Regenereignisses ist Vorgabe des Landkreises Ammerland. Dieses war die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Oberflächenentwässerung.

 

Ausschussvorsitzender Weden lässt über den Antrag von Herrn Teusner über den Wechsel bei dem Bauleitverfahren auf ein zweistufiges reguläres Bauleitverfahren abstimmen.

 

Dem Antrag wird bei 5 Ja- Stimmen und 5 Nein-Stimmen nicht zugestimmt.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergeht mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgender Beschlussvorschlag: