Sitzung: 04.10.2021 Bau- und Umweltausschuss
Vorlage: B/1882/2021
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt
den vorgelegten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 76 II „Ammerlandstraße“ im beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die
Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung.
Herr
Lux vom Planungsbüro Lux erläutert die Planung anhand der beigefügten
Präsentation.
Herr
Lux erläutert insbesondere, die vorgesehene unterirdische Oberflächenwasserrückhaltung
und die Abführung des Wassers für die auch eine Hebeanlage vorgesehen ist, die
dann später im privaten Eigentum bleiben wird.
Weiterhin
erläutert Herr Lux, dass vor Ort bereits eine Begehung mit der unteren
Naturschutzbehörde stattgefunden hat, bei der grds. das Ergebnis war, dass das
Gebiet bebaubar ist.
Herr
Lux erläutert kurz das Bauleitverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
Hiernach wird es auch zu allen Belangen eine Stellungnahme der Träger
öffentlicher Belange geben.
Auf
Anfrage des Ausschussmitglied Bruns erläutert Herr Lux, dass es sich bei dem
unterirdischen Becken für das Oberflächenwasser um Kunststoffbehälter handelt
und das das Wasser aus diesen Behältern dann nach und nach in den
Regenwasserkanal der Ammerlandstraße abgeleitet werden soll. Weiterhin
erläutert Herr Lux, dass die Straße im privaten Eigentum verbleibt und dass
dann die Lasten (Schadensbeseitigung usw.) bei den privaten Eigentümern liegt.
Ausschussmitglied
Schnörwangen erkundigt sich, ob an der Straße im Einmündungsbereich noch ein
Mülltonnenstellplatz vorgesehen ist.
Hierzu
entgegnet Herr Lux, dass dieser derzeit nicht eingeplant ist.
Ausschussmitglied
Schnörwangen ist der Auffassung, dass der Ausschuss in der Sitzung eine
Entscheidung über die Verfahrenswahl bei dieser Bauleiplanung zu treffen hat.
Sie hält das Verfahren nach § 13 a BauGB hier für nicht richtig.
BM
Pieper erläutert hierzu, dass es nicht darum geht, dass über die Verfahrenswahl
zu entscheiden ist. Seitens der Verwaltung ist hier das Verfahren nach § 13 a
BauGB vorgeschlagen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen des
Verfahrens durchgeführt. Eine Informationsmöglichkeit ist dann für alle Bürger
gegeben.
Ausschussmitglied
Teusner begrüßt grundsätzlich die Innenentwicklung, diese muss jedoch im
Einklang mit der Natur erfolgen. Herr Teusner fragt sich, was mit den Vögel und
Fledermäusen nach der Bebauung passiert. Er ist der Auffassung, dass wertvolle
Bäume erhalten bleiben müssen. Weiterhin regt Herr Teusner an, dass die CO²-Speicherung
1:1 ausgeglichen werden sollte. Eine klimaneutrale Planung sei wünschenswert.
Herr
Teusner betont weiterhin, dass der Schutz der vorhandenen Anlieger
gewährleistet sein muss. Der Starkregen muss von der geplanten Anlage
aufgenommen werden können. Fraglich ist für ihn, wo das Wasser bleibt, wenn das
Becken voll ist. Die Ängste der Einwohner sollen Ernst genommen werden.
Herr
Teusner gibt zu Bedenken, dass die vorgesehen Traufhöhe von 6,00 m seiner
Meinung nach sich nicht in die vorhandene Bebauung einfügt
Weiterhin
wäre es für Herrn Teusner wünschenswert, dass sich das Thema Klimaschutz mehr
in den Bebauungsplänen wiederspiegelt (Schottergärten/KFW-Bauten).
Ausschussmitglied
Teusner stellt in seiner Wortmeldung abschließend den Antrag in diesem
Bauleitverfahren auf ein zweistufiges reguläres Verfahren zu wechseln.
Herr
Lux erläutert hierzu, dass der Wald 1:2 ausgeglichen werden muss. Diese erfolgt
über die Kompensationsflächen der Nds. Landesforsten. Für das Verfahren sind
die gesetzlichen Vorgaben abgearbeitet worden. Die Vorgabe des 10-jährigen
Regenereignisses ist Vorgabe des Landkreises Ammerland. Dieses war die
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Oberflächenentwässerung.
Ausschussvorsitzender
Weden lässt über den Antrag von Herrn Teusner über den Wechsel bei dem
Bauleitverfahren auf ein zweistufiges reguläres Bauleitverfahren abstimmen.
Dem
Antrag wird bei 5 Ja- Stimmen und 5 Nein-Stimmen nicht zugestimmt.
Ohne
weitere Wortmeldung ergeht mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer
Enthaltung folgender Beschlussvorschlag: