Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt den Straßenausbau „Am Elisabethstein“ im Zuge der Sanierung des Siedlungsbereiches nördlich und südlich des Alten Postweges in Heidkamp nach Variante 3 der Entwurfsplanung.

 


Ausschussvorsitzender Claußen begrüßt Herrn Dipl.-Ing. Stefan Klockgether von dem

Ingenieurbüro Heinzelmann zu diesem Tagesordnungspunkt.

Fachdienstleiter Schröder stellt die Beratungsvorlage vor. Das Ingenieurbüro Heinzelmann hat nach der Beratung im Straßen- und Verkehrsausschuss vom 07.03.2023 vier Varianten für die Führung der Nebenanlage ausgearbeitet um den Baumbestand südlich der Straße „Am Elisabethstein“ in Richtung „Heidkamper Landstraße“ im Zuge der geplanten Sanierung zu schützen.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, mit Bezug auf die Frage von Frau Liets im Rahmen der Einwohnerfragestunde, dass für einen Ausbau der Nebenanlage nördlich der Straße erheblicher Grunderwerb erforderlich wäre. Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh ergänzt, dass die südliche Grünfläche im Eigentum der Gemeinde steht und im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme in jedem Fall umgestaltet wird. Es gab bereits vor Ort erste Gespräche mit der unteren Naturschutzbehörde. Im Ergebnis wurden bei einzelnen Bäumen Hinweise auf Schadstellen und Krankheiten festgestellt.

Fachdienstleiter Schröder übergibt das Wort an Herrn Klockgether.

Herr Klockgether erläutert die verschiedenen Varianten anhand der beigefügten Entwurfspläne.

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner stellt er klar, dass die Nebenanlage mit 2,50 Metern Breite schon sehr schmal sei, die Ausbaubreite aber für den Begegnungsverkehr auf dem Fußweg, z.B. mit Gehhilfen oder Kinderwagen, erforderlich ist. Eine breitete Nebenanlage wäre nach heutigen Standards wünschenswert, ist aber aufgrund der Eigentums- und Bebauungsverhältnisse nicht möglich. Radfahrer haben auf der Straße zu fahren, da die Straße auf 30 km/h geschwindigkeitsbegrenzt werde. Bei den Varianten 1 und 3 werde der Gehweg hinter den Bäumen als wassergebundene Wegedecke hergestellt.

 

Ausschussmitglied Siemen befürwortet die Variante 3. Jedoch sieht er den Ausbau des Gehweges hinter den Eichen als kritisch. Bei der Maßnahme könnten die Baumwurzeln Schaden nehmen und die Bäume verenden. Er regt an den Gehweg bis an die Grünfläche heranzuführen und dort enden zu lassen. Die Grünfläche sollte so hergerichtet werden, dass sie begehbar ist, sodass nach gewisser Zeit sicherlich ein Trampelpfad entstehen würde.

Herr Klockgether gibt zu bedenken, dass die Gemeinde für einen Trampelpfad auch die Verkehrssicherungspflicht übernehmen müsse.

 

Ausschussmitglied Siemen möchte wissen, ob die Verwaltung bereits Gespräche mit den Anliegern geführt habe, ob eine Bereitschaft zum Verkauf der nötigen Teilflächen im Kurvenbereich besteht.

Herr Klockgether bejaht dieses.

 

Ausschussmitglied Helm erklärt, dass auch die SPD-Fraktion die Variante 3 befürwortet. Er führt aus, dass seine Fraktion zu dem Schluss gekommen ist, weil der Großteil des Baumbestandes erhalten bleibe und Kinder aus dem Siedlungsgebiet nicht bis zur „Heidkamper Landstraße“ gelangen müssen, sondern über die südliche, verkehrsberuhigte Stichstraße „Am Elisabethstein“ zum Denkmal und dann in Richtung Grundschule oder Kindergarten gehen können.

 

Ausschussmitglied Teusner bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung der Varianten zum Schutz des Baumbestandes. Auch er ist der Meinung, dass der überwiegende Anteil der Fußgänger, vor allem Kinder, die Richtung Metjendorf zum Ziel hätten und daher die verkehrsberuhigte Stichstraße zum Denkmal genutzt werden kann. Aus diesem Grund befürwortet auch seine Fraktion die Variante 3. Ein Baum sei für die sichere Gehwegführung vertretbar.

 

Ausschussmitglied Würdemann findet die Idee des Trampelpfades von Ausschussmitglied Siemen charmant. Auch er sieht den Ausbau des Weges für das Wurzelwerk der Bäume kritisch. Er möchte wissen, ob dem Anlieger die Gehwegreinigung und Schneeräumung in diesem Bereich übertragen werde oder der Gemeindebauhof in der Pflicht wäre.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass beim Bau einer wassergebundenen Wegedecke das Wurzelwerk geschützt werde und auch der Schutz der Bäume und ihrer Wurzeln insgesamt bei der Ausschreibung, auch beim Bau der Straße, berücksichtigt werde. Einige Tätigkeiten wie z.B. der Sand- und Schottereinbau wären von der ausführenden Firma per Hand zu leisten. Ferner werde der geplante Gehweg als wassergebundene Wegedecke höher, über das Wurzelwerk, gebaut.

Bezüglich der Gehwegreinigung verweist er auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wiefelstede aus der hervorgeht, dass der Anlieger in der Pflicht wäre.

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh stellt heraus, dass im Rahmen der Gesamtmaßnahme, auch bei Variante 0, die betroffene Grünfläche mit ihren Bäumen begutachtet und aufbereitet wird. Es werden in jedem Fall Grünpflegemaßnahmen in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde stattfinden.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen erfragt, ob nach einer Überprüfung der Bäume die Politik über das Ergebnis informiert werde.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass bereits ein Ortstermin mit der unteren Naturschutzbehörde stattgefunden hat. Dabei ist darauf hingewiesen worden, dass die Wallhecke unter Naturschutz steht. Jedoch kann erst ein Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung beim Landkreis Ammerland gestellt werden, nachdem Art und Umfang der Maßnahme beschlossen wurden. Die Wallhecke und auch Bäume werden nach Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde ausgeglichen.

Ein Ergebnis weiterer Überprüfungen wird der Politik im Verwaltungsausschuss mitgeteilt.

 

Ausschussmitglied Helmers bittet um Auskunft wie genau der Aufbau der wassergebundenen Wegedecke aussähe.

Herr Klockgether erklärt, dass wenig Belastungen eingeplant werden müssen. Der Weg ist ausschließlich für Fußgänger vorgesehen ist und muss für die Unterhaltung nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Lediglich der vorhandene Oberboden muss aufgenommen werden. Der Aufbau erfolgt über den Wurzeln. Der Aufbau setzt sich aus einer Tragschicht mit durchwurzelbarem Schotter, einer Ausgleichsschicht aus Splitt und einer Verschleißschicht aus Brechsand mit geringer Körnung zusammen.

 

Ausschussmitglied Siemen stellt fest, dass dieser Wegebau seinen Vorstellungen seines vorgeschlagenen Trampelpfades entspricht und hat keine Bedenken mehr.

 

Ausschussmitglied Sieckmann möchte wissen, ob im Zuge Überprüfungen und der Arbeiten auch dennoch Bäume gefällt werden könnten.

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh erklärt, dass in enger Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde auch eine Überprüfung der Verkehrssicherung erfolgen wird. Hierbei kann es auch zu Rückschnitten von Tothölzern und kranken oder toten Bäumen kommen, sofern diese eine Gefahr darstellen.


Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede.