a)         Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)        Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Grote Placken“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

   

 


 

Fachbereichsleiterin Frau zu Jeddeloh erläutert anhand der beigefügten Präsentation den Stand der Bauleitplanung. Hierbei geht Sie darauf ein, dass mit der Änderung markgerecht reagiert werden soll und zukünftig dann auch auch kleinere Grundstücke angeboten werden können. Seitens der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden auch im Rahmen der Auslegung keine gravierenden Bedenken vorgetragen. Insofern könne hier in der Ratssitzung der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Ausschussmitglied Bruns sagt, dass er es gerade bei der aktuellen Zinsentwicklung gut findet, dass man jungen Menschen und Familien die Möglichkeit gibt ein Grundstück zu erwerben. Daher stimme er zu.

 

Ausschussmitglied Helm fragt, wie viele Bauplätze es mehr seien.

 

Fachbereichsleiterin Frau zu Jeddeloh sagt, dass könne man noch nicht sagen, da es ja für den Bereich der Grundstücke der Gemeinde Wiefelstede die Änderung für den zweiten Bauabschnitt gelten würden. Hier gibt es noch keine Erschließungsplanung und auch keine Parzellierung der Grundstücke.

 

Ausschussmitglied Helm fragt weiter, ob AMR von dieser Änderung im Bebauungsplan in Kenntnis gesetzt wurde.

 

Fachbereichsleiterin Frau zu Jeddeloh antwortet, dass die Änderung den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 147 umfasst und somit auch die Grundstücke von AMR erfasst sind. Das Änderungsverfahren wurde natürlich mit AMR besprochen. 

 

Es gibt keine weiteren Fragen und Anregungen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: