Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, die notwendigen Investitionen zur Umsetzung der Digitalisierung an
den Schulen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie des Digitalisierungspaktes
und vorbehaltlich der Umsetzbarkeit in Abstimmung mit den Schulen auf den Weg
zu bringen. Die Finanzierung der Anschaffungen erfolgt vorrangig aus den
Förderbeträgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Förderanträge zu stellen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Das
Thema „Digitalisierung in den Schulen der Gemeinde Wiefelstede“ wurde bereits
in den vorherigen Schulausschusssitzungen intensiv beraten. Zuletzt erfolgte
eine Beratung in der Sitzung vom 13.11.18 (Beratungsvorlagen B/1232/2018 und
B1233/2018).
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen, für die
IT-Infrastruktur an den Schulen im Jahr 2019 einen Betrag in Höhe von 100.000 €
in den Haushalt einzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Kooperation
mit den Schulen, ein Konzept zur technischen IT-Ausstattung an den Schulen zu
erarbeiten und dem Schulausschuss zur Beschlussempfehlung vorzuschlagen. Die
technische Betreuung ist hierin einzubeziehen.
Von
der Oberschule und von den beiden Grundschulen gemeinsam wurden in den
vergangenen Monaten die beigefügten Medienkonzepte aufgestellt bzw. verfeinert.
Aus diesen Konzepten sind u.a. die Ist-Zustände der IT-Landschaften an den
Schulen aufgeführt sowie die Bedarfe. Die Konzepte wurden u.a. dem
Kreismedienzentrum des Landkreises Ammerland übermittelt. Außer kleinen
Änderungen wurden die Konzepte positiv eingeschätzt und sollten grundsätzlich
auch den Anforderungen des Digitalisierungspaktes entsprechen. Abschließend
kann dies aber erst nach Vorlage der Richtlinie beurteilt werden.
Seitens
der Verwaltung wurde versucht, diese Bedarfe zusätzlich in Werten darzustellen
mit folgendem Ergebnis. Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen:
Oberschule
Wiefelstede =
74.300 €
Grundschule
Wiefelstede = 272.600 €
Grundschule
Metjendorf = 89.700 €
---------------------------------------------------------
Gesamtkosten = 436.600 €
Ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, dass es sich bei den Werten überwiegend nur um
Schätzwerte handelt und die Aufstellungen zu diesem Zeitpunkt der Umsetzung
noch nicht abschließend sind. Die Aufstellungen sollen zum einen als
tabellarische Übersicht für die erforderlichen Bedarfe dienen und zum anderen
einen ersten Eindruck der erforderlichen Kosten vermitteln.
Im
Zuge der Aufstellung der Konzepte war auch die Entwicklung bzgl. des
Digitalisierungspaktes zwischen Bund und Land zu berücksichtigen. Hiernach
stellt der Bund in der Zeit von 2019 bis 2024 insgesamt 5 Milliarden Euro für
die Verbesserung der IT-Landschaft an den Schulen bereit. An das Land
Niedersachsen fließen als 90%iger Bundesanteil insgesamt 470.496.500 €. Der
10%ige Eigenanteil des Landes Niedersachsen beläuft sich auf 52.277.389 €.
Folglich beträgt die Gesamtförderung 522.773.889 €. Die Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Land, mit der u.a. der Förderrahmen bzw. die Förderbedingung
festgelegt werden, wurde am 17.05.19 unterschrieben. Auf Basis dieser
Vereinbarung sind nunmehr die Länder gefordert, die Förderrichtlinien
entsprechend festzulegen. Der Entwurf der Richtlinie ist als Anlage beigefügt.
Die endgültige Richtlinie soll zeitnah erstellt werden. Als Anlage beigefügt
ist außerdem eine Übersicht der voraussichtlichen Fördersummen. Diese setzt
sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 30.000 € je Schule und einem
Förderbetrag je Schüler, wobei die Grundschüler mit einem Faktor von 0,5
gerechnet werden. Entsprechend dieser Aufstellung würde der Gemeinde
Wiefelstede im Förderzeitraum 2019 bis 2024 eine Gesamtförderung von knapp
490.000 € zufließen. Förderanträge können voraussichtlich ab August 2019 online
an die Landesschulbehörde gestellt werden.
Mit
den Schulen wurde vereinbart, dass zunächst die abschließende Richtlinie
abzuwarten ist, bevor die Anschaffungen umgesetzt werden. Ziel sollte es sein,
diese Anschaffungen vorrangig über die Förderbeträge zu finanzieren. Lediglich
die Anschaffungen, die nicht über die Richtlinie abgedeckt sind bzw. die die
Fördersumme übersteigen, sollen aus den im Haushalt 2019 bereitgestellten
Eigenmitteln finanziert werden.
Zu
berücksichtigen ist, dass im Richtlinienentwurf ausdrücklich die Finanzierung
der Folgekosten (Betriebskosten, Reparatur, usw.) ausgeschlossen ist. Diese
sind vom Schulträger zu finanzieren. Dazu zählt auch die künftige Betreuung der
IT-Landschaft. Die Betreuung der IT an der Grundschule Metjendorf ist weiterhin
auf Honorarbasis sichergestellt. Bei der Grundschule Wiefelstede sowie der
Oberschule erfolgt die IT-Betreuung derzeit punktuell durch einen externen
IT-Dienstleister. Die Finanzierung der IT-Betreuung erfolgt derzeit aus den
entsprechenden Zuweisungen vom Land, die durch die Gemeinde mit dem Haushalt
2019 um dieselbe Summe aufgestockt wurden. Insgesamt stehen somit rund 15.000 €
zur Verfügung. Seitens der Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass diese
punktuelle Betreuung zunächst fortgeführt werden sollte, bis die genaue Art und
der Umfang der weiteren Betreuung abgesehen werden kann. Abzuwarten sind hier
insbesondere die künftigen Anschaffungen.
Finanzierung:
Die
Finanzierung der Investitionen (Digitalisierung) erfolgt vorrangig aus den
Förderbeträgen des Digitalisierungspaktes. Investitionen, die durch die
Förderrichtlinie nicht abgedeckt sind bzw. den Förderrahmen überschreiten,
werden aus den eingeplanten Haushaltsmitteln in Höhe von 100.000 € finanziert.
Anlagen: