Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die notwendigen Investitionen zur Umsetzung der Digitalisierung an den Schulen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie des Digitalisierungspaktes und vorbehaltlich der Umsetzbarkeit in Abstimmung mit den Schulen auf den Weg zu bringen. Die Finanzierung der Anschaffungen erfolgt vorrangig aus den Förderbeträgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu stellen.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Das Thema „Digitalisierung in den Schulen der Gemeinde Wiefelstede“ wurde bereits in den vorherigen Schulausschusssitzungen intensiv beraten. Zuletzt erfolgte eine Beratung in der Sitzung vom 13.11.18 (Beratungsvorlagen B/1232/2018 und B1233/2018).

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen, für die IT-Infrastruktur an den Schulen im Jahr 2019 einen Betrag in Höhe von 100.000 € in den Haushalt einzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Kooperation mit den Schulen, ein Konzept zur technischen IT-Ausstattung an den Schulen zu erarbeiten und dem Schulausschuss zur Beschlussempfehlung vorzuschlagen. Die technische Betreuung ist hierin einzubeziehen.

 

Von der Oberschule und von den beiden Grundschulen gemeinsam wurden in den vergangenen Monaten die beigefügten Medienkonzepte aufgestellt bzw. verfeinert. Aus diesen Konzepten sind u.a. die Ist-Zustände der IT-Landschaften an den Schulen aufgeführt sowie die Bedarfe. Die Konzepte wurden u.a. dem Kreismedienzentrum des Landkreises Ammerland übermittelt. Außer kleinen Änderungen wurden die Konzepte positiv eingeschätzt und sollten grundsätzlich auch den Anforderungen des Digitalisierungspaktes entsprechen. Abschließend kann dies aber erst nach Vorlage der Richtlinie beurteilt werden.

 

Seitens der Verwaltung wurde versucht, diese Bedarfe zusätzlich in Werten darzustellen mit folgendem Ergebnis. Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen:

 

Oberschule Wiefelstede         =            74.300 €

Grundschule Wiefelstede      =          272.600 €

Grundschule Metjendorf       =            89.700 €

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Gesamtkosten                        =          436.600 €

 

Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei den Werten überwiegend nur um Schätzwerte handelt und die Aufstellungen zu diesem Zeitpunkt der Umsetzung noch nicht abschließend sind. Die Aufstellungen sollen zum einen als tabellarische Übersicht für die erforderlichen Bedarfe dienen und zum anderen einen ersten Eindruck der erforderlichen Kosten vermitteln.

 

Im Zuge der Aufstellung der Konzepte war auch die Entwicklung bzgl. des Digitalisierungspaktes zwischen Bund und Land zu berücksichtigen. Hiernach stellt der Bund in der Zeit von 2019 bis 2024 insgesamt 5 Milliarden Euro für die Verbesserung der IT-Landschaft an den Schulen bereit. An das Land Niedersachsen fließen als 90%iger Bundesanteil insgesamt 470.496.500 €. Der 10%ige Eigenanteil des Landes Niedersachsen beläuft sich auf 52.277.389 €. Folglich beträgt die Gesamtförderung 522.773.889 €. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land, mit der u.a. der Förderrahmen bzw. die Förderbedingung festgelegt werden, wurde am 17.05.19 unterschrieben. Auf Basis dieser Vereinbarung sind nunmehr die Länder gefordert, die Förderrichtlinien entsprechend festzulegen. Der Entwurf der Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Die endgültige Richtlinie soll zeitnah erstellt werden. Als Anlage beigefügt ist außerdem eine Übersicht der voraussichtlichen Fördersummen. Diese setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 30.000 € je Schule und einem Förderbetrag je Schüler, wobei die Grundschüler mit einem Faktor von 0,5 gerechnet werden. Entsprechend dieser Aufstellung würde der Gemeinde Wiefelstede im Förderzeitraum 2019 bis 2024 eine Gesamtförderung von knapp 490.000 € zufließen. Förderanträge können voraussichtlich ab August 2019 online an die Landesschulbehörde gestellt werden.

 

Mit den Schulen wurde vereinbart, dass zunächst die abschließende Richtlinie abzuwarten ist, bevor die Anschaffungen umgesetzt werden. Ziel sollte es sein, diese Anschaffungen vorrangig über die Förderbeträge zu finanzieren. Lediglich die Anschaffungen, die nicht über die Richtlinie abgedeckt sind bzw. die die Fördersumme übersteigen, sollen aus den im Haushalt 2019 bereitgestellten Eigenmitteln finanziert werden.

 

Zu berücksichtigen ist, dass im Richtlinienentwurf ausdrücklich die Finanzierung der Folgekosten (Betriebskosten, Reparatur, usw.) ausgeschlossen ist. Diese sind vom Schulträger zu finanzieren. Dazu zählt auch die künftige Betreuung der IT-Landschaft. Die Betreuung der IT an der Grundschule Metjendorf ist weiterhin auf Honorarbasis sichergestellt. Bei der Grundschule Wiefelstede sowie der Oberschule erfolgt die IT-Betreuung derzeit punktuell durch einen externen IT-Dienstleister. Die Finanzierung der IT-Betreuung erfolgt derzeit aus den entsprechenden Zuweisungen vom Land, die durch die Gemeinde mit dem Haushalt 2019 um dieselbe Summe aufgestockt wurden. Insgesamt stehen somit rund 15.000 € zur Verfügung. Seitens der Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass diese punktuelle Betreuung zunächst fortgeführt werden sollte, bis die genaue Art und der Umfang der weiteren Betreuung abgesehen werden kann. Abzuwarten sind hier insbesondere die künftigen Anschaffungen.

 

     


Finanzierung:

 

Die Finanzierung der Investitionen (Digitalisierung) erfolgt vorrangig aus den Förderbeträgen des Digitalisierungspaktes. Investitionen, die durch die Förderrichtlinie nicht abgedeckt sind bzw. den Förderrahmen überschreiten, werden aus den eingeplanten Haushaltsmitteln in Höhe von 100.000 € finanziert.

 

     


Anlagen: