hier: a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Satzungsbeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite
gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplanes Nr. 76 II
„Ammerlandstraße“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit
§§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Zu
dem Bauleitverfahren hat eine Beratung in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Klimaausschuss am 02.05.2022 stattgefunden. Im Rahmen der Beratung der Planung
wurden in der Sitzung Einwendungen der Anlieger vorgetragen. Das diese in der
Sitzung nicht abschließend beantwortet und geprüft werden konnten, wurde die
weitere Beratung vertagt.
Nach
der Sitzung hat nun ein Gespräch mit Herrn Eckhoff als Vertreter der Anlieger
stattgefunden. Ein Vermerk hierüber ist in der Anlage beigefügt. Im Hinblick
auf die Bedenken der Regenwasserbeseitigung sind alle Belange nun geklärt.
Seitens
der Anlieger wird nun lediglich die Traufhöhe weiterhin als problematisch
angesehen. Seitens der Verwaltung wird eine Festsetzung von 4,20 m aber als
zeitgemäß angesehen. Hier sind schon Zugeständnisse gemacht wurden. Zu Bedenken
gegeben wird seitens der Verwaltung auch, dass im Planbereich des
Bebauungsplanes 76 überhaupt keine Traufhöhe festgesetzt ist. Hier wäre bei
einem Vorhaben auch eine freie Wahl der Traufhöhe (unter Einhaltung der
sonstigen Festsetzungen) möglich.
Weiterhin
wurden aufgrund der Einwendungen die Planunterlagen und die Begründung
überarbeitet und sind in der Anlage beigefügt.
Herr
Lux wird zu der Sitzung hinzugeladen.
Der
Vorlage ist ebenfalls die Stellungnahme des Landkreises Ammerland zu dem
Entwässerungsantrag beigefügt.
Finanzierung:
Anlagen: