Vorschlag / Empfehlung:

 

a)       Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)        Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplanes Nr. 76 II „Ammerlandstraße“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.  

 

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Zu dem Bauleitverfahren hat eine Beratung in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss am 02.05.2022 stattgefunden. Im Rahmen der Beratung der Planung wurden in der Sitzung Einwendungen der Anlieger vorgetragen. Das diese in der Sitzung nicht abschließend beantwortet und geprüft werden konnten, wurde die weitere Beratung vertagt.

 

Nach der Sitzung hat nun ein Gespräch mit Herrn Eckhoff als Vertreter der Anlieger stattgefunden. Ein Vermerk hierüber ist in der Anlage beigefügt. Im Hinblick auf die Bedenken der Regenwasserbeseitigung sind alle Belange nun geklärt.

Seitens der Anlieger wird nun lediglich die Traufhöhe weiterhin als problematisch angesehen. Seitens der Verwaltung wird eine Festsetzung von 4,20 m aber als zeitgemäß angesehen. Hier sind schon Zugeständnisse gemacht wurden. Zu Bedenken gegeben wird seitens der Verwaltung auch, dass im Planbereich des Bebauungsplanes 76 überhaupt keine Traufhöhe festgesetzt ist. Hier wäre bei einem Vorhaben auch eine freie Wahl der Traufhöhe (unter Einhaltung der sonstigen Festsetzungen) möglich.

 

Weiterhin wurden aufgrund der Einwendungen die Planunterlagen und die Begründung überarbeitet und sind in der Anlage beigefügt.

 

Herr Lux wird zu der Sitzung hinzugeladen.

 

Der Vorlage ist ebenfalls die Stellungnahme des Landkreises Ammerland zu dem Entwässerungsantrag beigefügt.

 

 

     


Finanzierung:

     


Anlagen: