Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 "Gewerbegebiet Herrenhausen",
hier: a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
B/0883/2017
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet Herrenhausen“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

   

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2017 die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 145 gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 145 lag in der Zeit vom 13.07.2017 bis einschließlich 14.08.2017 öffentlich aus. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 06.07.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.07.2017 über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB informiert.

 

Eine tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen und der entsprechenden Abwägungsvorschläge sowie der vollständige Satzungsentwurf des geänderten Bebauungsplanes Nr. 145 einschließlich der Begründung (Teil I und Teil II) sind beigefügt. Der Faunistische Fachbeitrag Fledermäuse wird bis spätestens zum Satzungsbeschluss nachgereicht, da hier das Ergebnis der Fledermaus-Kartierung noch nicht vorliegt. Hierüber wurde bereits in der Verwaltungsausschusssitzung am 28.08.2017 berichtet.

 

Zu diesen TOP wird Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, hinzugeladen.

 


 


Anlagen: