Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Einziehung
der Flurstücke 182/27, Flur 12 sowie 177/38,
und 177/37, Flur 12 der Gemarkung Wiefelstede in der Feldstraße gem. § 8
Nds. Straßengesetz ohne vorherige Bekanntmachung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung vom 21.10.2019 beschlossen, dass
Kaufinteressenten die von der Gemeinde Wiefelstede für eigene Zwecke nicht mehr
benötigte Flächen zum aktuellen Bodenrichtwert zum Kauf angeboten werden.
Durch
den Ausbau der Feldstraße waren die bisher vorgehaltenen Parkbuchten nicht mehr
erforderlich, sodass den direkten Anliegern die ehemaligen Parkbuchten in Form
der nachfolgenden Flurstücke zum Kauf angeboten wurden.
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Flurstück
182/27, Flur 12 – 72 m²,
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Flurstück
177/37, Flur 12 – 3 m²,
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Flurstück
177/38, Flur 12 – 53 m²
Die
Anlieger an das Flurstück 182/ 27 der Flur 12 (Eheleute Wellmann, Feldstraße7,
26215 Wiefelstede) haben ihr Kaufinteresse zum aktuellen Bodenrichtwert
bekundet.
Der
Anlieger an die Flurstücke 177/37 und 177/38 der Flur 12 (Herr Marius Koch,
Feldstraße 18, 26215 Wiefelstede) hat sein Kaufinteresse zum aktuellen
Bodenrichtwert bekundet.
In § 8 (1) des Niedersächsischen
Straßengesetzes (NStrG) heißt es: Hat eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr
oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung
vor, so soll sie vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden […].
Die
vorgenannten Flurstücke gehören nach dem Verkauf zum privaten Grundstück der
neuen Eigentümer und entsprechen nicht mehr der bisherigen Einstufung ihrer
Verkehrsbedeutung. Eine Einziehung sollte zum 30.06.2021 erfolgen.
Da
es sich um die Einziehung von Verkehrsflächen ohne wesentliche Bedeutung
handelt, soll von einer Bekanntmachung vor der Einziehung der
Verkehrsflächen abgesehen werden, gem. § 8 Abs. 2 S. 2 Nds. Straßengesetz. Nach
Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgt dann lediglich die
Bekanntmachung der Einziehung der Flächen und ab wann diese wirksam wird.
Finanzierung:
./.
Anlagen: