hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 II „Heidkamp-Nord“.
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss
die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 I „Heidkamp-Erweiterung“
(Fläche Küpker) wurde im Parallelverfahren die 109. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen (Ratsbeschluss vom 19.06.2017, siehe Vorlage
Nr. B/0825/2017). Die jetzige Erweiterungsfläche wurde hierbei bereits
einbezogen.
Die
Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 BauGB wurde mit Antrag
vom 14.07.2017 beantragt, liegt jedoch noch nicht vor.
Für
den Erwerb der Fläche liegt ein Vorvertrag vor. Der Verwaltungsausschuss wurde
hierüber am 16.01.2016 informiert (siehe Vorlage Nr. B/0740/2016). Ursprünglich
war vorgesehen, zuerst das Bauleitplanverfahren für das Gelände Schwarting in
Metjendorf An den Eichen einzuleiten und anschließend im Frühjahr 2018 das
Bauleitplanverfahren für das Areal in Heidkamp (VA-Beschluss vom 06.02.2017).
Da sich der Grunderwerb der Fläche An den Eichen aufgrund eines bestehenden
Pachtverhältnisses jedoch verzögert, soll nun zuerst das Gelände in Heidkamp
entwickelt werden.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 II wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu
diesem Top wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Entsprechende
Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2017 zur Verfügung bzw. müssen im Haushalt
2018 zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen: