Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Gemeinderat beschließt die Erschließungsarbeiten (Erst- u. Endausbau) für das
Wohngebiet des Bebauungsplangebietes Nr. 65/I – Erweiterung Holtwiese in
Wiefelstede mit einem Kostenvolumen i. H. v. insgesamt rd. 351.500,00 € (inkl. Schmutzwasserkanal und
Planungskosten) in den Jahren 2022 und 2023 durchzuführen.
Die Vergabe
der Arbeiten für die Herstellung der Schmutzwasserkanalisation mit einem
Kostenvolumen von rd. 56.000,00 € erfolgt direkt durch die EWE WASSER GmbH,
Humphry-Davy-Straße 41, 27472 Cuxhaven.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat die Verbreiterung des bestehenden Teilbereiches der
Gemeindestraße „Holtwiese“ zum Erschließungsgebiet BPL 65/I - Erweiterung Holtwiese zum Endausbau in 2023
mit einem Kostenvolumen i. H. v. 33.000,00 €.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 65/I „Wiefelstede – Borbeck, Erweiterung Holtwiese“
beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wurde
durch den Rat der Gemeinde Wiefelstede in seiner öffentlichen Sitzung am
22.06.2020 gefasst.
Durch das Ing.-Büro
Heinzelmann, Wangerlandstraße 8, 26215 Wiefelstede wurde die Ausführungsplanung
erstellt sowie die Kosten für die Erschließung ermittelt, die in den Anlagen
einzeln ersichtlich sind.
Die Erweiterung der Holtwiese
soll, wie im anliegenden Gestaltungsplan abgebildet, als verkehrsberuhigter
Bereich in Pflasterbauweise erfolgen. Die öffentliche Verkehrsfläche hat eine
Breite von 7,00 m. Innerhalb dieser Verkehrsfläche sind Straßenbeete zur
Beruhigung des Verkehrs vorgesehen.
Der Baustellenverkehr wird
bis zum Endausbau mit Hilfe einer Baustraße über die nordwestlich gelegene
landwirtschafte Nutzfläche verlaufen, sodass bis zur Fertigstellung des
Erschließungsgebietes kein zusätzlicher Verkehr durch den vorhandenen
Teilbereich der Holtwiese läuft.
Die Ausschreibung soll zum
Herbst/Winter 2021 auf den Weg gebracht werden, um dann im Frühjahr 2022 mit
den Erschließungsarbeiten beginnen zu können.
In der
Straßenverkehrsausschusssitzung vom 29.06.2021 (sh. Beratungsvorlage
B/1802/2021) wurden die, durch das Ing.-Büro Heinzelmann erstellten
Planunterlagen bereits durch den Inhaber des Ingenieurbüros - Herrn Klockgether
- ausführlich erläutert.
In der Straßen- und
Verkehrsausschuss-Sitzung vom 21.09.2021 wurde unter TOP 8 erneut über diesen
Tagungsordnungspunkt beraten (sh. Beratungsvorlage B/1853/2021).
Hinsichtlich der
Baustellenzufahrt ist zwischenzeitlich eine Sondernutzungsvereinbarung mit der
NLSTBV geschlossen worden. Die Zustimmung des Pächters der anliegenden
Weidefläche für diese Zuwegung wurde ebenfalls eingeholt.
Des Weiteren konnten weitere
Besucher-Stellplätze im Gebiet ausgewiesen werden, so dass nun zukünftig 5
Stellplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 I zur Verfügung
stehen.
Die Verbreiterung der Straße
„Holtwiese“ im Bestand, steht in keinem direkten Zusammenhang mit der
eigentlichen Erschließung des Baugebietes Nr. 65 I. Verwaltungsseitig wird
diese Verbreiterung jedoch empfohlen und sollte hier auch mit beschlossen
werden, da die Anlieger in den ersten Beteiligungsgesprächen geäußert hatten,
dass die Straße zu schmal und für Begegnungsverkehre ungeeignet sei. Da Bedenken hinsichtlich der
Planüberschreitung (Festsetzung der Straßenverkehrsflächen) bestanden, hat die
Verwaltung für die Straßenverbreiterung einen Befreiungsantrag beim Landkreis
Ammerland gestellt. Die Befreiung wurde im Vorfeld vom Landkreis in Aussicht
gestellt.
Zum Grunderwerb für die
Straßenverbreiterung wurde bereits im Verwaltungsausschuss am 11.10.2021 vorgetragen
(sh. Beratungsvorlage B/1886/2021); der Beschluss hierzu steht noch aus.
Des Weiteren wird auf die Beratung im
Verwaltungsausschuss am 22.11.2021 verwiesen (sh. Beratungsvorlage
B/1919/2021).
Finanzierung:
Entsprechende
Haushaltsmittel wurden im Zuge der Haushaltsmittelanmeldung 2021 im
Finanzhaushalt 2021 eingeplant und stehen zur Verfügung unter:
Ersterschließung
2021:
Straßenbau: 108.500,00 €
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0962002
Kostenträger: 541101 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0033
Regenwasserkanal: 69.500,00 €
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0342002
Kostenträger: 538201 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0015
Regenrückhaltung: 36.500,00 €
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0342012
Kostenträger: 552101 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0014
Straßenbeleuchtung 6.000,00 €:
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0963002
Kostenträger: 545201 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0030
Endausbau
2023: (Verpflichtungsermächtigungen in 2021 für 2023)
Straßenendausbau: 38.500,00 €
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0962002
Kostenträger: 541101 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0033 (VE 5)
Straßenbeleuchtung 6.000,00 €:
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0963002
Kostenträger: 545201 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0030 (VE 6)
Straßenausbau
Holtwiese 2023:
Straßenbau: 33.000,00 €
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0350002
Kostenträger: 541101 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0036
Anlagen: