Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsarbeiten (Erst- u. Endausbau) für das Wohngebiet des Bebauungsplangebietes Nr. 65/I – Erweiterung Holtwiese in Wiefelstede mit einem Kostenvolumen i. H. v. insgesamt rd.  351.500,00 € (inkl. Schmutzwasserkanal und Planungskosten) in den Jahren 2022 und 2023 durchzuführen.

 

Die Vergabe der Arbeiten für die Herstellung der Schmutzwasserkanalisation mit einem Kostenvolumen von rd. 56.000,00 € erfolgt direkt durch die EWE WASSER GmbH, Humphry-Davy-Straße 41, 27472 Cuxhaven.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Verbreiterung des bestehenden Teilbereiches der Gemeindestraße „Holtwiese“ zum Erschließungsgebiet BPL 65/I -  Erweiterung Holtwiese zum Endausbau in 2023 mit einem Kostenvolumen i. H. v. 33.000,00 €.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65/I „Wiefelstede – Borbeck, Erweiterung Holtwiese“ beschlossen.

 

Der Satzungsbeschluss wurde durch den Rat der Gemeinde Wiefelstede in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2020 gefasst.

 

Durch das Ing.-Büro Heinzelmann, Wangerlandstraße 8, 26215 Wiefelstede wurde die Ausführungsplanung erstellt sowie die Kosten für die Erschließung ermittelt, die in den Anlagen einzeln ersichtlich sind.

 

Die Erweiterung der Holtwiese soll, wie im anliegenden Gestaltungsplan abgebildet, als verkehrsberuhigter Bereich in Pflasterbauweise erfolgen. Die öffentliche Verkehrsfläche hat eine Breite von 7,00 m. Innerhalb dieser Verkehrsfläche sind Straßenbeete zur Beruhigung des Verkehrs vorgesehen.

 

Der Baustellenverkehr wird bis zum Endausbau mit Hilfe einer Baustraße über die nordwestlich gelegene landwirtschafte Nutzfläche verlaufen, sodass bis zur Fertigstellung des Erschließungsgebietes kein zusätzlicher Verkehr durch den vorhandenen Teilbereich der Holtwiese läuft.

 

Die Ausschreibung soll zum Herbst/Winter 2021 auf den Weg gebracht werden, um dann im Frühjahr 2022 mit den Erschließungsarbeiten beginnen zu können.

 

In der Straßenverkehrsausschusssitzung vom 29.06.2021 (sh. Beratungsvorlage B/1802/2021) wurden die, durch das Ing.-Büro Heinzelmann erstellten Planunterlagen bereits durch den Inhaber des Ingenieurbüros - Herrn Klockgether - ausführlich erläutert.

 

In der Straßen- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 21.09.2021 wurde unter TOP 8 erneut über diesen Tagungsordnungspunkt beraten (sh. Beratungsvorlage B/1853/2021).

 

Hinsichtlich der Baustellenzufahrt ist zwischenzeitlich eine Sondernutzungsvereinbarung mit der NLSTBV geschlossen worden. Die Zustimmung des Pächters der anliegenden Weidefläche für diese Zuwegung wurde ebenfalls eingeholt.

 

Des Weiteren konnten weitere Besucher-Stellplätze im Gebiet ausgewiesen werden, so dass nun zukünftig 5 Stellplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 I zur Verfügung stehen. 

 

Die Verbreiterung der Straße „Holtwiese“ im Bestand, steht in keinem direkten Zusammenhang mit der eigentlichen Erschließung des Baugebietes Nr. 65 I. Verwaltungsseitig wird diese Verbreiterung jedoch empfohlen und sollte hier auch mit beschlossen werden, da die Anlieger in den ersten Beteiligungsgesprächen geäußert hatten, dass die Straße zu schmal und für Begegnungsverkehre ungeeignet sei.  Da Bedenken hinsichtlich der Planüberschreitung (Festsetzung der Straßenverkehrsflächen) bestanden, hat die Verwaltung für die Straßenverbreiterung einen Befreiungsantrag beim Landkreis Ammerland gestellt. Die Befreiung wurde im Vorfeld vom Landkreis in Aussicht gestellt.

 

Zum Grunderwerb für die Straßenverbreiterung wurde bereits im Verwaltungsausschuss am 11.10.2021 vorgetragen (sh. Beratungsvorlage B/1886/2021); der Beschluss hierzu steht noch aus.

 

Des Weiteren wird auf die Beratung im Verwaltungsausschuss am 22.11.2021 verwiesen (sh. Beratungsvorlage B/1919/2021).

     


Finanzierung:

Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Zuge der Haushaltsmittelanmeldung 2021 im Finanzhaushalt 2021 eingeplant und stehen zur Verfügung unter:

 

Ersterschließung 2021:

 

Straßenbau: 108.500,00 €

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0962002

Kostenträger:   541101  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0033               

 

Regenwasserkanal: 69.500,00 €

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0342002

Kostenträger:   538201  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0015

 

Regenrückhaltung: 36.500,00 €

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0342012

Kostenträger:   552101  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0014

 

Straßenbeleuchtung 6.000,00 €:

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0963002

Kostenträger:   545201  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0030

 

 

Endausbau 2023: (Verpflichtungsermächtigungen in 2021 für 2023)

 

Straßenendausbau: 38.500,00 €

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0962002

Kostenträger:   541101  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0033 (VE 5)  

 

Straßenbeleuchtung 6.000,00 €:

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0963002

Kostenträger:   545201  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0030 (VE 6)

 

Straßenausbau Holtwiese 2023:

 

Straßenbau: 33.000,00 €

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0350002

Kostenträger:   541101  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0036

 

    


Anlagen: