Sitzung: 29.06.2021 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/1801/2021
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die
Erschließungsarbeiten (Erst- u. Endausbau) für das Wohn- u. Mischgebiet des
Bebauungsplangebietes Nr. 147 - Grote Placken in Wiefelstede mit einem
Kostenvolumen i. H. v. insgesamt rd. 6.400.000,00 € (inkl. Schmutzwasserkanal
und Planungskosten) durchzuführen. Der Gemeinderat entscheidet jeweils separat
über den Beginn der Erschließung der einzelnen Bauabschnitte.
Die Vergabe der Arbeiten für die
Herstellung der Schmutzwasserkanalisation mit einem Kostenvolumen von rd.
1.238.000,00 € erfolgt direkt durch die EWE WASSER GmbH, Humphry-Davy-Straße
41, 27472 Cuxhaven.
FDL
Schröder erklärt anhand der Beratungsvorlage den Sachverhalt.
Herr
Klockgether vom Ing.-Büro Heinzelmann erläutert anschließend die der
Beratungsvorlage beigefügten Entwässerungs- und Gestaltungsplanung für die
Erschließung des BPL 147 – Grote Placken, sowie Regelquerschnitte für die
Tempo-30-Zone und die Wohnstraßen.
Insgesamt
teile sich das Gebiet in ca. 20.500 m² Verkehrsfläche, 113.000 m²
Wohngebietsfläche, 32.000 m² Rückhaltungsfläche, sowie 25.000 m²
Mischgebietsfläche. Durch die Gestaltung des Regenrückhaltebeckens könne
Regenwasser an vielen Stellen in die Becken eingeleitet werden. So müsse das
anfallende Regenwasser nicht über weite Strecken durch Rohrleitungen durch das
Baugebiet geleitet werden. Zudem böten die Becken für eine Rückhaltung ein
Volumen von 13.500 m³. Benötigt würden gemäß Berechnungen 5.900 m³. So sei man
für Starkregenereignisse gut gewappnet. Ferner könne der geplante Rundweg um
die Regenrückhaltebecken zur Naherholung genutzt werden.
Des
Weiteren berichtet Herr Klockgether, dass aufgrund der benötigten 3 Meter
breiten Linksabbiegespur, die L824 – Hauptstraße teilweise um 3 Meter
verbreitert werden soll und daher der bestehende Geh- u. Radweg in diesem
Abschnitt umgelegt werden wird. Für die geplanten neuen Haltestellen seien
bereits Förderanträge seitens der Verwaltung gestellt worden.
Er
führt zudem aus, dass die im Plangebiet liegenden Wendeanlagen einen
Durchmesser von 20 Metern und einen angrenzenden Überhangstreifen von 1 Meter
Breite aufweisen sollen. Somit seien geforderte Mindestgrößen der Wendeanlagen
erfüllt und ein Wenden auch für Müllfahrzeuge grundsätzlich problemlos möglich.
Zu
den Regelquerschnitten erläutert Herr Klockgether, dass die Zone 30 so
ausgebaut werde, dass die Straße für 1 Million Achsquerungen von LKW in 30
Jahren ausgelegt sei. So sei die Langlebigkeit der Gemeindestraßen
gewährleistet. In den Wohnstraße würde zudem 5 cm mehr Schotter als bisher
eingebaut, um die Langlebigkeit der Straße zu erhöhen.
Ausschussvorsitzender
Claussen erkundigt sich nach der Gesamtlänge der geplanten Buchenhecke im
Plangebiet.
Herr
Klockgether antwortet, dass die genaue Gesamtlänge noch nicht ermittelt worden
sei. Sie werde jedoch bei ungefähr 2 Kilometern liegen.
Ausschussmitglied
Würdemann regt an, den geplanten Fußweg zwischen dem Regenrückhaltebecken und
der Wallhecke von geplanten 2,00 Metern auf 2,50 Meter und den geplanten Weg
entlang der Zone 30 von 2,50 Metern auf 3,00 Meter zu erweitern. Zudem
erkundigt er sich nach dem Durchmesser der Durchlässe des
Regenrückhaltebeckens.
Herr
Klockgether erklärt, dass die Durchmesser der Durchlässe noch nicht
abschließend dimensioniert seien. Dies werde in weiteren Planungsschritten
erfolgen. Jedoch wäre jetzt schon ersichtlich, dass die Durchmesser von Becken
zu Becken ansteigen werden.
Zudem
führt er aus, dass der Weg entlang des Regenrückhaltebeckens nicht breiter
angelegt werden könne. Hier schreibe der Landkreis vor, dass neben der
geplanten Wallhecke entlang des Regenrückhaltebeckens ein 5 Meter breiter
Schutzstreifen zu erhalten sei. Auf diesem dürfe kein Weg angelegt werden. Auch
zur anderen Seite des Regenrückhaltebeckens könne der Weg nicht erweitert
werden, da die geplante Fläche des Regenrückhaltebeckens aufgrund der schon
jetzt geringen Breite der Becken nicht weiter verkleinert werden solle. Auch
entlang der Zone 30 könne der Weg nur zu Lasten der Breite der Beete für die
Buchenhecken oder der Straßenbreite verbreitert werden. Um den Verkehrsfluss
gewährleisten zu können, dürfe die Straße jedoch nicht schmaler als bisher
geplant ausfallen. Für eine ordnungsgemäße Entwicklung der Hecken dürften auch
hier die Beetanlagen nicht verkleinert werden.
Ausschussmitglied
Schröder lobt die vorlegten Planunterlagen. Das Plangebiet sei optisch gut
gelungen. Zudem fordert er die Vorlage einer Auflistung aller Kostenpositionen
des Baugebietes und der genauen Größe der umlagefähigen Fläche bis zur Beratung
im Gemeinderat. Des Weiteren erfragt Ausschussmitglied Schröder, ob die
Entwässerungsplanung eine komplette Entwässerung aller Flächen vorsehe oder ob
auch auf den Grundstücken versickert werden solle.
Herr
Klockgether erläutert, dass sich das gesamte Plangebiet auf Geschiebelehm
befände. Dieser lasse eine Versickerung nicht zu. Die hydraulische Berechnung
sei daher auf Grundlage einer Ausnutzung der gesamten GRZ auf allen
Grundstücken unter der Annahme des 10-jährigen Ereignisses erfolgt.
Bürgermeister
Pieper ergänzt, dass Sondierungsbohrungen durchgeführt worden seien, bei denen
der Geschiebelehm festgestellt worden sei. Die Auflistung der Kostenkomponenten
werde bis zur Entscheidung im Rat vorliegen.
Ausschussmitglied
Würdemann erkundigt sich, wer für die Pflege der Wallhecken im Plangebiet
zuständig sei und ob hier besondere Vorschriften beachtet werden müssen.
Herr
Klockgether führt aus, dass die Wallhecken im Plangebiet sich meist auf den
Grundstücksgrenzen befänden. Die Pflege der Wallhecke müsse der Eigentümer
übernehmen auf dessen Grundstück sich die Wallanlage befände. Informationen für
die Pflege der Wallhecken habe der Landkreis in einer Broschüre
zusammengefasst.
Herr
Böger vom Planungsbüro BLE erläutert anhand einer der Beratungsvorlage
beigefügten Präsentation die Planungen für die spätere Beleuchtung des
Plangebietes. Er weißt dabei darauf hin, dass die Kosten für die Beleuchtung
aufgrund der aktuellen Marktsituation schwer zu kalkulieren seien, die nun
eingeplanten Mittel jedoch im Normalfall ausreichen sollten.
Ausschussmitglied
Würdemann erfragt die Steuerungsmöglichkeiten des intelligenten Lichts.
Ausschussmitglied
Schröder erkundigt sich nach der Lebensdauer der Leuchtmittel und deren
späteren Entsorgung sowie nach möglichen Parkplatzflächen inkl. Ladesäulen für
E-Mobilität im Plangebiet.
Laut
Herrn Böger würde die Industrie bereits jetzt teilweise Lebensdauern von bis zu
100.000 Stunden angeben. Aus seinen Erfahrungen merkt er jedoch an, dass es
auch bereits vorher zu einem notwendigen Austausch der Beleuchtung kommen kann.
Bürgermeister
Pieper antwortet, dass im gesamten Baugebiet in den Tempo-30-Zonen drei
Ladesäulen für die E-Mobilität geplant seien.
Ausschussmitglied
Würdemann stellt den Antrag, die Bauzeiten des Plangebietes auf 2 Jahre pro
Bauabschnitt zu verlängern. Hierdurch werde die Infrastruktur entlastet.
Bürgermeister
Pieper erwidert, dass der Rat selbst über die Bauzeiten der einzelnen
Abschnitte entscheiden solle. So könne jeder Bauabschnitt flexibel begonnen
werden. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag dementsprechend abzuändern und
den Zusatz in den Jahren 2022 – 2027 aus dem Beschlussvorschlag zu entfernen.
Ausschussmitglied Würdemann zieht seinen Antrag hierauf zurück.
Alsdann
ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Gemeinderat: